Fragen zum Komplex C
Fragen zum Komplex CC 1: Welches Rechtsgebiet ist für den Hundehalter nicht wichtig?
- Strafrecht
- Ordnungsrecht
- Tierschutzrecht
- Baurecht
- Zivilrecht
C 2: Welches Gesetz bzw. welche Verordnung regelt die Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden im Freien?
- Tierzuchtgesetz
- Tiertransport-Verordnung
- Landeshundegesetz
- Tierschutz-Hundeverordnung
- Heimtierzuchtgesetz
C. 3: Ab welchem Alter darf ein Hund nach der Tierschutz-Hundeverordnung in Anbindehaltung gehalten werden?
- 6 Monate
- 9 Monate
- 12 Monate
- älter als 12 Monate
- älter als 18 Monate
C 4: Wie hat sich der Hundehalter in einem Tollwutsperrbezirk bezüglich seines Hundes zu verhalten?
- Ist sein Hund gegen Tollwut geimpft und gehorcht er zuverlässig, darf er frei laufen.
- Alle Hunde müssen an die Leine.
- Nur Hunde ohne Impfung müssen an die Leine.
- Alle gegen Tollwut geimpften Hunde dürfen in jedem Fall frei laufen.
- Es gibt keine Einschränkungen.
C 5: Wie lange ist die Tollwutschutzimpfung in Deutschland gültig?
- so wie es durch den Tierarzt, in den Impfpass eingetragen wurde
- 2 Jahre
- 3 Jahre
- 4 Jahre
- Lebenslang
C 6: Unter welchen Umständen dürfen Jäger Hunde erschießen?
- Wenn diese den Waldweg verlassen.
- Wenn diese den Waldweg verunreinigen.
- Wenn diese im Wald bellen.
- Wenn diese unkontrolliert Wild hetzen.
- Wenn diese ohne Leine diszipliniert neben dem Halter herlaufen.
C 7: Mit welchen Hunden darf entsprechend dem Landeshundegesetz NRW nicht mehr gezüchtet werden?
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Bullterrier
- Rottweiler
- Dobermann
C 8: Hunde welcher Rasse müssen nach dem Landeshundegesetz NRW nicht mit einem Chip gekennzeichnet sein?
- Teckel
- Riesenschnauzer
- Irish Setter
- Deutsche Schäferhunde
- Boxer
C 9: Welche Hunderasse darf entsprechend dem Landeshundegesetz nur noch mit Erlaubnis des Ordnungsamtes gehalten werden?
- Dobermann
- Schnauzer
- Kuvacz
- American Staffordshire Terrier
- Golden Retriever
C 10: Welche Voraussetzungen braucht eine Person nicht, die einen Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines „gefährlichen Hundes“ stellt?
- Sie muss älter als 18 Jahre sein.
- Sie muss männlich sein.
- Sie muss einen Sachkundenachweis erbringen.
- Sie muss eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Quelle: www.swhv.de