VdH Rülzheim
Verein der Hundefreunde

Fragen zum Komplex C

Fragen zum Komplex C



C 1:   Welches Rechtsgebiet ist für den Hundehalter nicht wichtig?

- Strafrecht
- Ordnungsrecht
- Tierschutzrecht
- Baurecht
- Zivilrecht


C 2:   Welches Gesetz bzw. welche Verordnung regelt die Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden im Freien?

- Tierzuchtgesetz
- Tiertransport-Verordnung
- Landeshundegesetz
- Tierschutz-Hundeverordnung
- Heimtierzuchtgesetz


C. 3:   Ab welchem Alter darf ein Hund nach der Tierschutz-Hundeverordnung in Anbindehaltung gehalten werden?

- 6 Monate
- 9 Monate
- 12 Monate
- älter als 12 Monate
- älter als 18 Monate

 
C 4:   Wie hat sich der Hundehalter in einem Tollwutsperrbezirk bezüglich seines Hundes zu verhalten?

- Ist sein Hund gegen Tollwut geimpft und gehorcht er zuverlässig, darf er frei laufen.
- Alle Hunde müssen an die Leine.
- Nur Hunde ohne Impfung müssen an die Leine.
- Alle gegen Tollwut geimpften Hunde dürfen in jedem Fall frei laufen.
- Es gibt keine Einschränkungen.


C 5:   Wie lange ist die Tollwutschutzimpfung in Deutschland gültig?

- so wie es durch den Tierarzt, in den Impfpass eingetragen wurde
- 2 Jahre
- 3 Jahre
- 4 Jahre
- Lebenslang


C 6:   Unter welchen Umständen dürfen Jäger Hunde erschießen?

- Wenn diese den Waldweg verlassen.
- Wenn diese den Waldweg verunreinigen.
- Wenn diese im Wald bellen.
- Wenn diese unkontrolliert Wild hetzen.
- Wenn diese ohne Leine diszipliniert neben dem Halter herlaufen.
 
 
C 7:   Mit welchen Hunden darf entsprechend dem Landeshundegesetz NRW nicht mehr gezüchtet werden?

- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Bullterrier
- Rottweiler
- Dobermann


C 8:   Hunde welcher Rasse müssen nach dem Landeshundegesetz NRW nicht mit einem Chip gekennzeichnet sein?

- Teckel
- Riesenschnauzer
- Irish Setter
- Deutsche Schäferhunde
- Boxer


C 9:   Welche Hunderasse darf entsprechend dem Landeshundegesetz nur noch mit Erlaubnis des Ordnungsamtes gehalten werden?

- Dobermann
- Schnauzer
- Kuvacz
- American Staffordshire Terrier
- Golden Retriever
 
 
C 10:  Welche Voraussetzungen braucht eine Person nicht, die einen Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines „gefährlichen Hundes“ stellt?

- Sie muss älter als 18 Jahre sein.
- Sie muss männlich sein.
- Sie muss einen Sachkundenachweis erbringen.
- Sie muss eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.




Quelle: www.swhv.de
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